Patente und Gebrauchsmuster gewähren Monopolrechte auf Erfindungen, zum Beispiel auf ein neues Gerät, einen neuen Stoff oder ein neues Verfahren. Mittels dieser Schutzrechte lassen sich grundlegende Ideen zur Lösung technischer Probleme am umfassendsten schützen. Da dem Erfinder eine zentrale Rolle zukommt, sind bei Erfindungen von Arbeitnehmern neben dem Patentrecht zudem die Randbedingungen des Arbeitnehmererfinderrechts zu beachten.
Kennzeichen sollen unverwechselbar machen. Marken, Unternehmensbezeichnungen, Werktitel und geografische Herkunftsangaben bieten hierfür dauerhaften Schutz. Die Eintragung eigener Marken ist - nicht zuletzt wegen der im gewerblichen Bereich nahezu unumgänglichen Internetpräsenz - ein wesentlicher Aspekt, um sich von der Konkurrenz abzugrenzen.
Eingetragene Designs und Geschmacksmuster gewähren Schutz für gestalterische Entwürfe, zum Beispiel auf die Formgebung von Gebrauchsgegenständen oder auf die Gestaltung eines Logos. Sie sind ein probates Mittel, um gegen Plagiate vorzugehen.
Urheber- und Wettbewerbsrecht ergänzen die gewerblichen Schutzrechte, insbesondere das Designrecht bei gestalterischen Schöpfungen, das Kennzeichenrecht bei irreführenden Angaben und das Patentrecht bei Computerprogrammen.
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